Jean Phlippe ist in der österreichischen Club-Landschaft kein Unbekannter, er spielt in den angesagtesten Clubs national, als auch International. Sein „zu Hause“ ist das City Beats in Salzburg Stadt, wo er regelmäßig an den Decks steht oder selbst seine eigenen Veranstaltungen abhält wie z.B. Liebemachen oder Pipifein.
Jean Philippe – Party all night long
Mit dem Klick auf den Dienst werden durch den mit uns gemeinsam Verantwortlichen Instagram [Meta Platforms Ireland Ltd., Irland] der Instagram-Dienst angezeigt, auf Ihrem Endgerät Skripte geladen, Cookies gespeichert und personenbezogene Daten erfasst. Damit kann Facebook Aktivitäten im Internet verfolgen und Werbung zielgruppengerecht ausspielen. Es erfolgt eine Datenübermittlung in die USA, diese verfügt über keinen EU-konformen Datenschutz. Weitere Informationen.
Seine Events Liebemachen und Pipifein im City Beats sind für viele Salzburger zum Pflichttermin geworden. Hier wird in der Mozart Stadt hemmungslos und ausgiebig gefeiert – party all night long.
Erzähle uns doch, wie bist du zur Leidenschaft elektronischer Musik gekommen?
Ich war schon immer musikbegeistert! In jungen Jahren habe ich Klavier gespielt, dann aber gemerkt, dass mich die elektronische Musik mehr erfüllt. Spätestens nach dem ersten Ibiza Urlaub war es klar, dass House Musik genau mein Ding ist!
Was beschreibt deinen Sound?
Mein Sound ist eine Mischung aus alten Klassikern und neuen Hits, gemixt mit den besten House Beats! Ich finde die Mischung macht es aus, ich denke jeder hört gerne alte Superhits nach ein bis zwei Drinks! Wichtig ist für mich, dass die Leute spaß haben, wenn sie zu meiner Musik tanzen und feiern.
Du bist als DJ ständig unterwegs – von welcher Location warst du besonders angetan und warum?
Mein bester Gig bisher war bei Austria goes Zrce im Noa Beach Club in Kroatien! Dicht gefolgt vom Electric Love Festival am Salzburgring! Was die Clubs angeht, es gibt so viele Locations, die mir in Erinnerung geblieben sind – sehr speziell ist auf jeden Fall das Kesselhaus in Augsburg, der Volksgarten in Wien und natürlich jeder Gig auf Ibiza!
Worauf würdest du beim Auflegen nicht verzichten wollen?
Auf die Freiheit selbst zu Entscheiden was ich auflege. Leider gibt es Clubs, die den DJs viele Tracks vorgeben, das ist absolut nichts für mich. – Deswegen spiele ich auch nicht in solchen Läden. Ein DJ muss seine eigene Handschrift haben, nur so bleibt man einzigartig, auch wenn viele DJs die selben Tracks spielen. Trotzdem kann es jeder DJ schaffen in Erinnerung zu bleiben. Sei es das Auftreten oder die Remixe die man spielt.
Was ist für dich das Schönste am DJ Leben?
Schwierige Frage….Ich denke das schönste ist, dass man sich einfach selbst verwirklichen kann. Es ist einfach alles möglich, wenn man genug dafür tut und auch daran glaubt. Außerdem macht es einfach Spaß die Leute zu der Musik tanzen zu sehen die man auflegt! Das bestätigt einem, dass man einen guten Job macht.
Danke Jan für das Interview, wir freuen uns auf das FIT.smartfood x #SUPERFEIN Session hosted by City Beats gemeinsam mit dir.
Sofern Sie Ihre Datenschutzeinstellungen ändern möchten (Einwilligungen erteilen oder bereits erteilte Einwilligungen widerrufen), klicken Sie hier um Ihre Einstellungen zu ändern.
Der datenschutzrechtliche Verantwortliche (Dominik Thum, Österreich) würde gerne mit folgenden Diensten Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl:
Analyse / Statistik (1 Dienst)
Anonyme Auswertung zur Fehlerbehebung und Weiterentwicklung
Zweck: Fehleranalyse, statistische Auswertung unserer Website Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte; Ausführung von Analysesoftware und Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, Anonymisierung der erhobenen Daten; Auswertung der anonymen Daten in Form von Statistiken Speicherdauer: Daten auf Ihrem Endgerät bis zu zwei Jahre. Gemeinsamer Verantwortlicher: Meta Platforms Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Keine unmittelbare Auswirkung auf die Funktion der Website; jedoch eingeschränkte Möglichkeiten zur Weiterentwicklung und Fehleranalyse Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Der Facebook Konzern übermittelt Ihre personenbezogenen Daten in die USA. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
Zweck: Personalisierung von Werbung, Wiedererkennung und personalisierte Bewerbung von Websitebesuchern, Messung des Werbeerfolgs Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte; Ausführung von Drittanbietersoftware und Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät; Anreicherung von Werbenetzwerken; Auswertung der Daten; Personalisierung von Werbung; Wiedererkennung und Bewerbung von Websitebesuchern auf fremden Websites, Messung des Werbeerfolgs Speicherdauer: Daten auf Ihrem Endgerät bis zu zwei Jahre. Gemeinsamer Verantwortlicher: Meta Platforms Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Keine unmittelbare Auswirkung auf die Funktion der Website; jedoch eingeschränkte Möglichkeiten der Bewerbung von Websitebesuchern Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Der Facebook Konzern übermittelt Ihre personenbezogenen Daten in die USA. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
Zweck: Bereitstellung von Instagram Diensten Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte; Platzierung von Werbecookies durch Facebook; Verarbeitung der erhobenen Daten durch Facebook Speicherdauer: Daten auf Ihrem Endgerät bis zu zwei Jahre Gemeinsamer Verantwortlicher: Meta Platforms Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Ireland Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Der Dienst Instagram wird Ihnen nicht zur Verfügung gestellt Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Der Facebook Konzern übermittelt Ihre personenbezogenen Daten in die USA. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.